Seien Sie ein Teil von uns!

Jetzt engagieren

Wir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Und gleich doppelt, wenn Sie sich auch bei uns engagieren möchten. Sie können die Bürgerstiftung Holzkirchen auch mit einer Spende, einer Zustiftung oder einem Namensfonds unterstützen. Hierdurch leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum bürgerlichen Engagement in Holzkirchen. Vielen Dank!

Mitmachen

Wir können in all unseren Projekten Energiebündel gebrauchen, die im Ehrenamt oder als Übungsleiter*innen bei uns mit anpacken wollen. Zudem wollen wir Sie aber auch ermuntern, Ihre Ideen mit uns zu teilen. Gemeinsam begeben wir uns auf die Suche nach Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten. Klingt interessant? Dann kontaktieren Sie uns über das untenstehende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spenden für Projekte der Bürgerstiftung Holzkirchen. Auf Wunsch können Sie auch einen oder mehrere Engagementbereiche auf Ihrer Überweisung angeben. Gerne erstellen wir Ihnen eine Zuwendungs-bescheinigung. Bei Beträgen unter 300 Euro wird der Überweisungsnachweis vom Finanzamt anerkannt.

Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing e.G.
IBAN: DE93 7016 9410 0000 0111 00
BIC: GENODEF1HZO

Oder spenden Sie direkt via PayPal an spenden@bs-hoki.de

Selbstverständlich können Sie uns aber auch direkt kontaktieren.

Zustiftungen

Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind. Zustiftungen können durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder von Todes wegen, insbesondere durch Testament oder Erbvertrag, erfolgen. Ab einem Betrag von 500 Euro als Privatperson oder 1.000 Euro als Unternehmen können Sie Zustifter*in in der Bürgerstiftung Holzkirchen werden.

Durch Ihre Zustiftung wird das nachhaltige Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Holzkirchen erhöht.

Namenfonds

Nach §6 Abs. 3 der Satzung der Bürgerstiftung Holzkirchen kann eine größere Zustiftung von der Stiftung treuhänderisch als Sondervermögen unter Beachtung des von der*dem Zustifter*in genannten Zwecks, der im Rahmen des Stiftungszwecks liegen muss, und unter dem von ihr*ihm gewünschten Namen (Namenfonds) als unselbständige Stiftung im Rahmen der Bürgerstiftung Holzkirchen verwaltet werden. Die Modalitäten der Verwaltung, auch zu den Kosten der Verwaltung, werden in einem Treuhandvertrag geregelt.

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